Smart Experiences / Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Smart Experiences · Stand: 16. September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge von Smart Experiences mit Unternehmern über Websites, individuelle Software, Automatisierungen, digitale Beratung sowie vereinbarte Hosting-, Wartungs- und Supportleistungen.
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.
(2) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Leistungsbeschreibung oder in einem gesonderten Vertrag gehen diesen AGB vor. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Smart Experiences ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Darstellungen von Leistungen auf der Website stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Maßgeblich ist das für das jeweilige Projekt erstellte Angebot beziehungsweise die vereinbarte Leistungsbeschreibung.
(2) Soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots in Textform, durch eine eindeutige Beauftragung des Auftraggebers und deren Bestätigung oder durch den einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls ergänzenden Vereinbarungen. Smart Experiences schuldet nur die dort beschriebenen Funktionen, Inhalte, Schnittstellen und Leistungen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, werden keine bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisse, Umsätze, Anfragen, Suchmaschinenpositionen, Reichweiten oder Freigaben durch Drittanbieter geschuldet.
(3) Smart Experiences ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Unterauftragnehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt hiervon unberührt.
4. Änderungswünsche und Zusatzleistungen
(1) Änderungen oder Erweiterungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen. Smart Experiences weist vor deren Umsetzung darauf hin, wenn hierdurch zusätzliche Kosten oder eine Verschiebung des Zeitplans entstehen.
(2) Zusatzleistungen werden erst nach Abstimmung mit dem Auftraggeber umgesetzt. Kleine Korrekturen, die bereits vom vereinbarten Umfang erfasst sind, bleiben hiervon unberührt.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Ansprechpartner, Zugänge, Daten und sonstigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Mitwirkungen nicht rechtzeitig erbracht werden, verlängern vereinbarte Projektfristen angemessen. Zusätzlicher Aufwand, der durch verspätete oder nachträglich geänderte Mitwirkung entsteht, kann nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
6. Termine und Leistungshindernisse
(1) Projekt- und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um Planungs- oder Zieltermine.
(2) Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn Smart Experiences an der Leistung durch Umstände gehindert ist, die nicht zu vertreten sind, insbesondere durch höhere Gewalt, nicht vorhersehbare Ausfälle wesentlicher Infrastruktur oder erforderliche Mitwirkungen Dritter, soweit diese nicht von Smart Experiences schuldhaft verursacht wurden. Der Auftraggeber wird über wesentliche Verzögerungen informiert.
7. Vergütung, Rechnungen und Zahlungsverzug
(1) Vergütung, Zahlungsplan und gegebenenfalls vereinbarte Abschlagszahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Die steuerliche Behandlung und ein gegebenenfalls auszuweisender Umsatzsteuerbetrag ergeben sich aus der Rechnung.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Dies umfasst bei Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen sowie, soweit die Voraussetzungen vorliegen, die gesetzliche Verzugspauschale.
8. Abnahme bei Werkleistungen
(1) Soweit die geschuldete Leistung nach ihrer Art einer Abnahme zugänglich ist, insbesondere bei individuell erstellten Websites oder Softwarewerken, wird der Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme aufgefordert.
(2) Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Smart Experiences kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme und wird die Abnahme nicht unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels verweigert, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahmefiktion.
9. Mängel und Nacherfüllung
(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftraggeber hat Smart Experiences zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit nicht ein gesetzlicher Ausnahmefall vorliegt.
(2) Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung auf nicht vereinbarte Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, eine nicht vorgesehene Systemumgebung, unsachgemäße Nutzung oder auf nachträgliche Änderungen externer Systeme zurückzuführen ist und Smart Experiences die Ursache nicht zu vertreten hat.
(3) Eine dauerhafte Anpassung an zukünftige Browser-, Betriebssystem-, API-, Plugin-, Hosting- oder Drittanbieteränderungen ist nur geschuldet, wenn eine entsprechende Wartungs- oder Weiterentwicklungsleistung vereinbart wurde.
10. Nutzungsrechte und Projektdateien
(1) Nach vollständiger Zahlung der für das jeweilige Projekt geschuldeten Vergütung erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, werden diese als einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigene geschäftliche Nutzung eingeräumt.
(2) Wiederverwendbare allgemeine Module, Bibliotheken, Vorlagen, Methoden, Konzepte, Routinen und Know-how, die nicht ausschließlich für den Auftraggeber geschaffen wurden, verbleiben bei Smart Experiences. Der Auftraggeber erhält hieran die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte.
(3) Für Open-Source-Software, Schriftarten, Stockmaterial, APIs, Plugins und sonstige Inhalte oder Dienste Dritter gelten vorrangig deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
(4) Die Übergabe von Quellcode, Repository-Zugängen, editierbaren Design-Dateien oder sonstigen Entwicklungsdateien richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Betriebsnotwendige Zugangsdaten oder Übergaben werden entsprechend der jeweiligen Projektvereinbarung bereitgestellt.
11. Inhalte und Rechte des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Texte, Bilder, Logos, Daten, Marken, Dateien und sonstige Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
(2) Soweit Smart Experiences wegen einer vom Auftraggeber schuldhaft verursachten Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber Smart Experiences im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen frei und unterstützt bei der notwendigen Rechtsverteidigung.
(3) Smart Experiences erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, bleibt der Auftraggeber für branchenspezifische Informationspflichten sowie die rechtliche Prüfung seiner geschäftlichen Inhalte und Prozesse verantwortlich.
12. Hosting, Wartung und externe Dienste
(1) Hosting, Wartung, Monitoring, Backups, Sicherheitsupdates, Support oder laufende inhaltliche Pflege sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Umfang, Laufzeit, Reaktionszeiten und Vergütung richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
(2) Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann nicht zugesagt werden. Bei vereinbarten Hosting-Leistungen schuldet Smart Experiences die im Angebot festgelegte Verfügbarkeit oder, wenn dort keine bestimmte Quote zugesagt wurde, eine im Rahmen des gewählten Dienstes angemessene Betriebsbereitschaft.
(3) Soweit Leistungen von externen Plattformen, Hosting-Anbietern, APIs oder sonstigen Dritten abhängen, können deren technische Änderungen, Preise und Nutzungsbedingungen Auswirkungen auf das Projekt haben. Notwendige Anpassungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und sind nur dann von einer laufenden Vergütung umfasst, wenn dies vereinbart wurde.
13. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit Smart Experiences personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und hierfür eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, wird vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen.
(2) Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende, als vertraulich erkennbare geschäftliche und technische Informationen vertraulich. Dies gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
14. Referenznennung
Smart Experiences verwendet Name, Logo, Screenshots oder sonstige Projektdetails des Auftraggebers nur dann öffentlich als Referenz, wenn der Auftraggeber dem zuvor zugestimmt hat oder die Veröffentlichung im Einzelfall vertraglich vereinbart wurde. Interne oder vertrauliche Systeme werden ohne entsprechende Freigabe nicht veröffentlicht.
15. Haftung
(1) Smart Experiences haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Smart Experiences.
16. Laufende Verträge, Kündigung und Schlussbestimmungen
(1) Laufzeiten und ordentliche Kündigungsfristen für Hosting-, Wartungs-, Support- oder sonstige Dauerschuldverhältnisse ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind und eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist der allgemeine Gerichtsstand von Smart Experiences für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart.
(3) Änderungen und Ergänzungen sollen aus Nachweisgründen in Textform dokumentiert werden. Individuelle Abreden haben unabhängig von ihrer Form Vorrang, soweit das Gesetz dies vorsieht.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.